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Bahntaxi-Fahrten bleiben beim Taxigewerbe

von Jürgen Hartmann
19. März 2025
Lesedauer ca. 3 Minuten.
3
Bahntaxi-Fahrten bleiben beim Taxigewerbe
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Eine Bietergemeinschaft aus dem Taxigewerbe hat nach harten Verhandlungen mit der Deutschen Bahn abermals den Zuschlag für die Bahntaxi-Fahrten erhalten. Der Kilometerpreis ändert sich nicht, das Umsatzvolumen der Fahrten ist allerdings deutlich höher.  

Der Dom in Fulda. Foto: Taxi Times

Taxi ist wertvoll, unter anderem, weil es als einziges Verkehrsmittel flächendeckend eine 24/7-Mobilität garantiert. Dieser Umstand war unter anderem ein Faktor, dass die Deutsche Bahn ihre im Jahr 2024 ausgeschriebenen Bahntaxi-Fahrten wieder an das Taxigewerbe gegeben hat. Dies gaben taxi.eu, Taxi Deutschland und der Bundesverband Taxi und Mietwagen in dieser Woche in Fulda bekannt. Alle drei hatten als Bietergemeinschaft an der europäischen Ausschreibung der Deutschen Bahn teilgenommen und sich nach harten Verhandlungen gegen andere Plattformen durchgesetzt.

Für weitere fünf Jahre werden nun alle Bahntaxi-Fahrten über die Bietergemeinschaft abgewickelt. Sowohl die Fahrteneingabe als auch die Abrechnung erfolgen dabei ausschließlich digital über die von taxi.eu programmierte Plattform „TaBeA“. Diese war in den letzten Jahren entwickelt und ausgebaut worden, nachdem man sich bereits 2019 erfolgreich an der letzten Ausschreibung beteiligt hatte.

Der Weg zu einem Gewinn der Ausschreibung war allerdings sehr mühsam, denn die Bahn machte in den Verhandlungen mehr als einmal deutlich, dass es auch noch andere Bieter gab, deren angebotene Kilometerpreise unter denen der Taxibranche lagen. Eine Preissteigerung zum bisherigen Vertrag war daher nicht durchsetzbar. Auch bei der neuen Vereinbarung (Taxi Times berichtete darüber bereits im Februar) wird jeder gefahrene Kilometer mit 1,06 Euro netto vergütet. Berechnet wird dabei sowohl die Hin- wie auch die Rückfahrt. Für jede Fahrt in einem Großraumtaxi mit mindestens fünf Fahrgästen darf zudem ein einmaliger Zuschlag von 10 Euro erhoben werden. Diese Regelung ist im Vergleich zum Altvertrag neu.

Sie verhandelten für die Taxibranche mit der Bahn über ein Fahrtvolumen von 290 Millionen Euro: von rechts: Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverband Taxi, Jens Schmiljun, Vorstand der Taxi Deutschland eG, Robert Abel von taxi.eu und Marten Clüver, Vorstandsvorsitzender der Taxi Deutschland eG. Foto: BVTM

Ebenfalls neu ist, dass künftig auch die Zugbegleiter in der Lage sind, über ihr Terminal einen Bahntaxi-Gutschein auszustellen. Dieser wird dann über einen QR-Code ausgegeben und muss vom Taxifahrer digital eingelesen werden. Die Neuerung stellt eine große Veränderung dar. Zum einen, weil die Fahrgäste aus verspäteten Zügen nun nicht mehr an Bahnhöfen zu den Service-Points laufen müssen, um sich dort Bahntaxi-Gutscheine ausstellen zu lassen, zum anderen, weil dadurch nun deutlich mehr Bahntaxi-Fahrten bei kleineren Bahnhöfen abgerufen werden.

Somit werden zukünftig von der gewonnenen Ausschreibung nicht mehr hauptsächlich die Taxis von den Großstädten profitieren, sondern auch viele Taxifahrerinnen und Taxifahrer aus ländlichen Bereichen mit kleineren Bahnhöfen.

Durch den Einsatz der QR-Codes bedeutet dies im Gegenzug aber auch, dass solche Fahrten nur diejenigen Unternehmen und deren Fahrpersonal durchführen können, die bei ihrer Auftragsvermittlung entsprechend digitalisiert sind. Sie müssen über eines der zahlreichen im Taxigewerbe gängigen Vermittlungssysteme verfügen, mit denen das Einlesen des QR-Codes sowie dessen digitale Abrechnung möglich ist. Nahezu alle dieser Vermittlungssysteme verfügen mittlerweile über eine entsprechende Schnittstelle zur TaBeA-Plattform.

Abgerechnet wird weiterhin über eine der zahlreichen regional eingerichteten Abrechnungsstellen, die dann wiederum mit Taxi Deutschland abrechnen. Dort richtet man sich insgesamt auf ein deutlich höheres Fahrtenvolumen ein. Der Etat für diese Ausschreibung wurde seitens der Deutschen Bahn bei insgesamt 290 Millionen Euro angesetzt – ein Vielfaches des Wertes der letzten Ausschreibung.

Das deutlich höhere Volumen ist auch darin begründet, dass über die TaBeA-Plattform künftig nicht mehr nur die Fahrten der Zugfahrgäste mit Verspätungen abgewickelt werden, sondern auch sämtliche anfallenden Beförderungen der Lokführer und des Fahrpersonals – sowohl der Personenbeförderung wie auch des Cargo-Bereichs. jh

Beitragsfoto: Vertreter von taxi.eu (FMS-Systems), der Taxi Deutschland eG und des Bundesverbands Taxi und MIetwagen e.V. freuen sich über die gewonnene Ausschreibung der Bahntaxi-Fahrten. Taxi Times

Tags: AusschreibungBahntaxiBahntaxi-GutscheineBundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM)Deutsche BahnTaxi Deutschland eGtaxi.eu
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 3

  1. Isaev Igor says:
    3 Monaten her

    Großartig ☺️ danke 🙏🏼

    Antworten
  2. Chris Teuber says:
    3 Monaten her

    Dürfte auch was mit Zuverlässigkeit zu tun haben. Wie auch dem Grundtenor der diversen Schlagzeilen, welche man über die „anderen Anbieter“ lesen durfte und darf. Wer will als öffentliches Unternehmen seine Fahrgäste mit zweifelhaften Unternehmen weiter transportieren lassen, die möglicherweise nicht mal den vollständigen Mindestlohn zahlen? Die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) erlauben auch aus diesem Grunde auch nur Taxis Beförderungen im Rahmen der Mobilitätsgarantie durchzuführen und abzurechnen. (War mal anders, man ist aber rasch zurück gerudert)

    Antworten
  3. Bruno says:
    3 Monaten her

    Hoffentlich ist in München der Chaos-Umbaubahnhof früher fertig als das Ende des Vertrages !!!!

    Antworten

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