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Gutachten zu Mindestentgelten betont die Rentabilität

von Axel Rühle
2. Januar 2025
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Gutachten zu Mindestentgelten betont die Rentabilität
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Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) hatte im Herbst ein beim Unternehmen IGES beauftragtes Gutachten veröffentlicht. Darin wurden die Auswirkungen untersucht, welche durch die Festlegung von Mindestentgelten für Mietwagen entstehen. BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann hat die Besonderheiten des Gutachtens kürzlich zusammengefasst.

Das Gutachten trägt den Untertitel „Ökonomische Betrachtung der Auswirkungen preisregulierender Maßnahmen des Personenbeförderungsrechts“. Es stammt aus dem Hause IGES Mobility, ein Unternehmen für Planungs-, Beratungs- und Gutachterleistungen in den Bereichen Mobilitäts- und Verkehrsplanung, Nahverkehr, Verkehrsökonomie und Klimaschutz. Autoren sind Prof. Dr. Kay Mitusch und Dr. David Sonneberger.

Das Gutachten skizziert unter anderem die Handlungslogik der Fahrdienst-Plattformen, also Uber, Bolt, Free Now, Lyft usw. Deren Ansatz ist kurz gesagt die schnellstmögliche Gewinnung und Verteidigung von Markanteilen – wie es in vielen Städten in den USA bereits zu sehen ist: Uber hat mit seinen Dumpingpreisen das Taxigewerbe weitgehend verdrängt, lehnt aber unlukrative Aufträge ab, so dass die Daseinsvorsorge stark beschädigt ist. Als einziges effektives Instrument zur Erlangung der Ziele wird Preisdruck ausgemacht, der unter anderem durch Rabatte für die Kunden erzeugt wird. Für unprofitable Angebote wird wiederum mit bestimmten Anreizen geworben.

Wie der amerikanische Fahrdienst Uber besonders deutlich zeigt, verfügen die Plattformen über ausreichende Finanzmittel für einen jahrelangen Verdrängungswettbewerb gegen das Taxigewerbe sowie untereinander, da von Investoren praktisch unbegrenzt Geld nachgeschossen wird. Das Ziel dieser Geschäftspolitik ist in Deutschland seit Ubers Markteintritt bekannt: Man möchte eine marktbeherrschende Stellung erlangen, um später die Preise diktieren zu können.

Worauf es ankommt, ist verkürzt gesagt ein unterschiedlicher, aber insgesamt ausgeglichener Regulierungsrahmen, eine tendenzielle Verschiebung zugunsten der Mietwagen, der Preis als wichtigstes, wenn nicht einziges Differenzierungsmerkmal für Kunden und Wettbewerbsbedingungen.

Die Auswirkungen sind seit Langem nicht nur im bundesdeutschen Taxigewerbe sichtbar: Da für bestellte Fahrten aus Kundesicht praktisch kein Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen besteht, kommt es zu signifikanten Nachfrageverschiebungen, da eine systematische Unterbietung des Taxis durch die nicht tarifgebundenen Mietwagen möglich ist. Weil die gesetzliche Verankerung der Tarifpflicht im Taxi für die Sicherstellung der Daseinsvorsorge aber unerlässlich ist, ist zur Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen eine Angleichung der Preisgestaltungsmöglichkeiten von Mietwagen und Taxis notwendig. Der gesetzliche Rahmen dafür wurde mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2021 geschaffen: Kommunen haben seitdem die Möglichkeit, den Taxis Festpreise zu erlauben und bei Mietwagen Mindestpreise festzulegen.

Das Gutachten stellt einzelne Maßnahmen, die das PBefG den Kommunen seit der Novelle 2021 erlaubt, der jeweils zu erwartenden Wirkung auf den Gelegenheitsverkehrsmarkt gegenüber: zum einen die Auslastung und Profitabilität des Taxigewerbes, zum anderen die nachhaltige Funktionsfähigkeit des Taxiverkehrs. Die meisten Kommunen wenden bislang keinerlei Preisinstrumente wie Festpreise im Taxigewerbe oder Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen an. Das führt zum Sinken der Auslastung und Profitabilität und damit zu einer Abnahme der nachhaltigen Funktionsfähigkeit.

Ein Tarifkorridor für Festpreise im Taxigewerbe, wie ihn in Deutschland zum Jahresende 2024 bisher fünf Städte haben (München, Berlin, Chemnitz, Frankfurt am Main und Köln) als alleinige Maßnahme verbessert zwar tendenziell die Auslastung und damit die Profitabilität des Taxigewerbes. Für eine Verbesserung der nachhaltigen Funktionsfähigkeit aber reicht die Maßnahme nicht aus.

Ein sehr viel wirksameres Instrument ist laut dem Gutachten die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen, wie es bislang im Landkreis Lörrach und in der kreisfreien Stadt Leipzig geschehen ist. Hier bescheinigt das Gutachten positive Auswirkungen sowohl auf Auslastung und Rentabilität des Taxigewerbes als auch auf eine Steigerung der nachhaltigen Funktionsfähigkeit. Der Grund erscheint naheliegend: Hat eine Taxifahrt den gleichen oder sogar einen günstigeren Preis für den Verbraucher als die entsprechende Fahrt mit einem Mietwagen, entscheiden die meisten Kunden sich für das Produkt, das im Zweifelsfall die höhere Qualität hat und schneller verfügbar ist. Das dürfte in der Regel das Taxi sein.

Den größten positiven Effekt auf die genannten Größen des Taxigewerbes hat aber die Kombination aus beiden Steuerungsinstrumenten, also die Option auf Festpreise innerhalb eines Tarifkorridors im Taxitarif als auch Untergrenzen bei den Fahrpreisen für Mietwagenfahrten. Hier ist neben einer Verbesserung der nachhaltigen Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes eine besonders starke Steigerung der Auslastung und somit der Profitabilität des Taxiverkehrs zu erwarten, so die Gutachter.

Die Ergebnisse des Gutachtens fasste Michael Oppermann, der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) auf der Jahreshauptversammlung des Verbandes in Dortmund in einigen prägnanten Sätzen zusammen:

  • Die Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht des Taxis sind zur Sicherstellung der Daseinsvorsorgefunktion unerlässlich.
  • Aus Kundensicht und Wettbewerbsperspektive ist der Preis das einzige Differenzierungsmerkmal zwischen Taxi und Mietwagen.
  • Für Mietwagenplattformen ist eine systematische Unterbietung von Taxifahrten technisch, wirtschaftlich und regulatorisch problemlos möglich.
  • Die Wettbewerbssituation mit den Mietwagenplattformen kann als Hauptursache für den Rückgang des Taxigewerbes erklärt werden.
  • Für eine nachhaltige Umkehr der Entwicklungstrends sind gleiche Preisgestaltungsmöglichkeiten eine Voraussetzung.
  • Aus kommunaler Sicht (PBefG) sind Mindestpreise unerlässlich.
  • Tarifkorridore für Taxis können in Verbindung mit Mindestpreisen für Mietwagen das Angebot und die Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes erhöhen.

Zusammen mit den Kernaussagen aus der Berliner Parlamentsdebatte vom 19. Dezember sollte einer Einführung von Tarifkorridoren für Taxis und Mindestfahrpreisen für Mietwagen im kommenden Jahr nun nicht mehr viel im Wege stehen, denn Klagen von Uber & Co. wird es immer geben, doch hat die Drohkulisse einen erheblichen Teil ihrer Bedrohlichkeit verloren. ar

Beitragsbild: Michael Oppermann (hier bei einem Vortrag in Berlin); Titelbild des Gutachtens; Foto und Collage: Axel Rühle

Tags: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM)GutachtenMichael OppermannMindesttarif für MietwagenTarifkorridor
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 2

  1. Igor Isaev says:
    5 Monaten her

    Die Apps mit dynamischen Preisen verursachen soziale Ungleichheiten verstärken bei höhere Preisen insbesondere wenn einer der Gefahren werden muss sich zu diesem Zeitpunkt die Fahrt nicht leisten kann. Der Preis sollte und dürfte auf kein Fall steigen insbesondere für die Oma die zu Kirche fahren möchte!!!!
    Ich würde sagen Ende damit setzen und endlich eine Lösung finden die diese soziale Ungleichheit und Fahrer Ausbeutung beseitigt und einen gerechten Wettbewerb ermöglicht.Zu dem sollte man Taxi verschwinden lassen dann frage ich mich wer seine Beförderungpflicht nachkommen wird den die Fahrer von Platformen suchen sich Fahrten aus und lehnen /stornieren kurze Fahrten ab . Und das ist Möglich durch Octopy App eine Fahrt im Voraus zeigen lassen weil es über den Betrieb in normalen Fall laufen muss was nicht der Fall ist. Sollte kein Taxi geben wird es auch keinen geben der seine Beförderungpflicht nachkommen muss!!!!

    In diesem Sinne ein großen Dank an alle die sich Mühe geben einen gerechten Wettbewerb zu schaffen! Danke Danke Danke

    Antworten
  2. J. Chronor says:
    5 Monaten her

    Im obigen Artikel entsteht der Eindruck, als ob in dem Gutachten gar nicht die tatsächlich viel weitergehenden Schutzrechte und Privilegien des Taxigewerbes berücksichtigt sind.

    Das Leipziger Urteil zum Mindestfahrpreis für Mietwagen hat in seiner verdienstvoll umfangreichen Begründung übersichtlich an Hand der Rechtsgeschichte zum Taxi seit der Gründung der BRD dargestellt, wie weitreichend das Taxigewerbe vor Raubrittern auf App-Basis zu schützen ist.

    Es lohnt, sich hinein zu vertiefen!

    Antworten

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