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Hamburg denkt mit offenen Karten über Taxitarif nach

von Axel Rühle
1. Februar 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
6
Hamburg denkt mit offenen Karten über Taxitarif nach
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Die für die Taxenaufsicht zuständige Behörde BVM geht auf Initiative von Dirk Ritter einen neuen Weg, um eine möglichst breite Beteiligung und Meinungsbildung zu erreichen.

Letzte Woche Montag eröffnete die Verkehrsgewerbeaufsicht der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) den Verbänden und Vermittlern, der Handelskammer und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ihre Vorschläge zur Anpassung der Entgelte im Taxenverkehr und weiterer Änderungen der Hamburger Taxenordnung. So sieht es das Anhörungsverfahren vor. Die Änderungen sind für April geplant. Laut Vergleichsportal „Taxi-Statistik Deutschland“ liegt der derzeitige Hamburger Taxitarif knapp über dem Bundesdurchschnitt, jedoch bemängeln Kritiker, dass dabei die Karenzminute für verkehrsbedingte Wartezeiten nicht berücksichtigt werde und der Hamburger Tarif in Wahrheit als deutlich günstiger zu bewerten sei.

Um mehr Beteiligte einzubeziehen, schickte Dirk Ritter, Leiter des Sachgebiets Aufsicht und Genehmigungen, das gleiche Papier an die Taxibetriebe in der Hansestadt. „Wir sind […] an einem möglichst breiten Meinungsbild der Hamburger Taxenunternehmen interessiert, wohl wissend, dass wir es nicht jeder und jedem recht machen können und es ganz sicher auch unter Ihnen ganz unterschiedliche Auffassungen zur Sache gibt“, so Ritter in seinem Schreiben am Dienstag. Er bekundete ausdrücklich Interesse an der Meinung der Adressaten.

In dem Papier kommt Ritter gleich zur Sache: Er wolle die Adressaten im engeren Sinne zu den Vorschlägen für die Entgeltanpassung und weiterer Änderungen der Taxenordnung anhören. Der Tarif soll um durchschnittlich 9,86 Prozent erhöht werden. Der Festpreis für Fahrten bis 12 Kilometer soll von 30 auf 33 Euro steigen. Für Fahrten von 12 bis 22 Kilometer soll ein neuer Festpreis von 50 Euro eingeführt werden. Der Großraumzuschlag soll von 6 auf 8 Euro erhöht und „auf weitere bauartbedingte Sonderleistungen wie die Fahrradmitnahme auf Fahrradträgern erweitert“ werden.

Als weitere Änderungen werden aufgrund neuer bundesrechtlicher Regeln der Verzicht auf die Pflicht zur Mitführung eines Stadtplans aufgrund der Navi-Pflicht und die Abschaffung der bußgeldbewehrten Regelung über das Bereithalten von Taxen außerhalb der dafür zugelassenen Orte vorgeschlagen. Beides regelt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Zur Förderung selbstverständlicher Standards soll für die Ablehnung der bargeldlosen Zahlung trotz vorhandener Geräte und Einrichtungen der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit neu eingeführt werden.

Zur Förderung der E-Mobilität soll die Möglichkeit geschaffen werden, Taxis mit Verbrennungsmotor von einzelnen Taxihalteplätzen auszuschließen, insbesondere dann, wenn dort Ladeinfrastruktur für E-Taxis bereitgestellt wird. Ferner dürfen nach Vorstellung der BVM Fahrtenbestellungen während des Ladens von E-Taxen an Ladesäulen auch außerhalb von Taxenständen angenommen werden. Anläufer (also Einsteiger) dürfen dort jedoch auch künftig nicht aufgenommen werden.

Die Adressaten sind angehalten, sich bis Montag, dem 7. Februar, dazu zu äußern. Dazu wird unter anderem gefragt, ob die Adressaten die einzelnen Änderungselemente des Tarifs für erforderlich halten und ob weitere Erörterungen zu den einzelnen Themen gewünscht werden. ar

Beitrags-Symbolfoto: Pixabay

Tags: Dirk RitterHamburger GenehmigingsbehördePBefGTaxitarif
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 6

  1. F.Ahdamahin says:
    3 Jahren her

    Mein Betrieb ist bislang gar nicht angeschrieben worden. Dem Artikel nach kommt ja auch nix Neues auf das Taxengewerbe zu. Fantasielose, lineare Fortschreibung des Bestehenden bei katholischer Dogmatik was die unbezahlte Wartezeit in der Stau-Hauptstadt Hamburg anbelangt. Na denn weiter so!

    Antworten
    • Redaktion says:
      3 Jahren her

      Danke für Ihren Kommentar. Da die Behörde auch mit den Unternehmern in den Meinungsaustausch treten möchte, könnten Sie ihre Meinung gegenüber der Behörde sicherlich auch ohne eine explizite Einladung mitteilen.

      Antworten
  2. Gerald Lamping says:
    3 Jahren her

    Es mag sich vor Ort anders darstellen und bewertet werden. Das ist natürlich legitim. Für viele Menschen, die mit dem Taxigewerbe – wie auch immer geartet – zu tun haben, ist auch hier der „Hamburger Weg“ in vielen Bereichen weiterhin vorbildlich: Modernisierung der Taxiordnung, Schaffung von Standards, Gesprächsangebote an die Unternehmer*innen, Transparenz…Ich durfte vor vielen Jahren bei der Vorstellung des ersten (?) Gutachtens zur Funktionsfähigkeit des Hamburger Taxigewerbes im dortigen Rathaus teilnehmen. Die „Stimmung“ erschien mir damals nicht gut; die zuständige Behörde wirkte eher desillusioniert und Herr Ritter war noch nicht so lange im Amt. Davon ausgehend ist die Entwicklung doch eher positiv zu sehen.

    Antworten
  3. G. Kroll says:
    3 Jahren her

    Was für ein Stuß. Ein Herr Ritter interessiert sich nicht im Geringsten für das finanzielle Auskommen seines Klientels. Er vertritt nicht das Wohl des Hamburger Taxigewerbes und räumt auch kein Mitspracherecht aller Hamburger Taxiunternehmer ein. Das ist gelogen. Es geht nur darum, zu verkaufen, daß alles durchdigitalisiert wird, von der bürokratischen und teuren bargeldlosen Kartenzahlung, bis zum vollelektrischen autonomen Fahren, nichs anderes. Wie kann es sein, daß am Flughafen mittlerweile das Faustrecht gilt, wer eine Tour bekommt? Alle haben einen Vertrag mit dem Flughafen, aber die E-Taxis dürfen sich vordrängeln, das ist justiziabel.
    Es täte Herrn Ritter und dem wirtschaftlich kompetenzbefreiten Hamburger Spezialsenator für Verkehrsverhütung, Anjes Tjarks, mal gut, einem Monat als Taxifahrer seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Danach seid Ihr eventuell glaubwürdig und wählbar. Strom kommt nicht aus der Steckdose und Geld nicht aus dem Drucker. Viel Glück, der Letzte macht das Licht aus in Deutschland.

    Antworten
    • Redaktion says:
      3 Jahren her

      Danke für Ihren Kommentar, Herr Kroll. Im Zuge der Meinungsfreiheit haben wir diesen auch veröffentlicht. Meinungsfreiheit berechtigt jeden Menschen, eine konträre Meinung zu vertreten, sie nimmt den Menschen aber auch in die Verantwortung, diese Meinung zu belegen. Personen einfach nur pauschal vorzuwerfen, dass sie sich nicht um das Wohl der Taxifahrer kümmern würden und dass sie wirtschaftlich inkompetent seien, reicht in diesem Fall nicht aus.

      Antworten
  4. kehrentaxi says:
    3 Jahren her

    Mir scheint der Weg der Hamburger Behörde einer der besten zu sein, die dem Gewerbe, bzw. den Behörden in ganz Deutschland ein Beispiel sein sollte. Solche Genehmigungsverfahren wünschen wir uns hier ebenfalls.

    Antworten

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