Die neue Bundesregierung will die Wirtschaft schnell in Schwung bringen. Finanzminister Klingbeil hat dazu den Investitionsbooster aus der Taufe gehoben. Kann der Booster auch dem Taxi- und Mietwagengewerbe helfen?
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte kürzlich einen sogenannten Investitionsbooster für E-Mobilität bei Unternehmen auf den Weg gebracht. Diese neue Option zur Inanspruchnahme staatlicher Förderungen entpuppt sich beim näheren Hinsehen als wenig effizient für die Taxi- und Mietwagenbranche – zumindest wenn diese als Brot-und-Butter-Erwerb für den Lebensunterhalt genutzt wird.
Im Detail schreibt das Bundesministerium der Finanzen (BMF): „Mit dem Gesetzentwurf wird E-Mobilität weiter gefördert und ausgebaut. Der allgemeine Investitionsbooster wird um einen Investitionsbooster für E-Mobilität ergänzt. Dafür wird eine degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge eingeführt, die zwischen dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden. Diese beginnt mit einem Abschreibungssatz von 75 %, damit alle Unternehmen – auch kleine und mittlere Unternehmen – davon profitieren. Der Abschreibungszeitraum von sechs Jahren entspricht der regelmäßigen durchschnittlichen Nutzungsdauer. Bei E-Fahrzeugen erhöht sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro.
Geboostert werden soll hier wohl eher das produzierende Gewerbe und weniger die kleinen Betriebe, beispielsweise aus der Dienstleistungsbranche. Trotzdem kann es natürlich auch bei dem einen oder anderen Betrieb des Taxi- und Mietwagengewerbes die Entscheidung erleichtern, jetzt Gas zu geben und den Fuhrpark komplett zu renovieren, anstatt peu à peu vorzugehen. Immerhin passt diese Abschreibung wahrscheinlich besser zum tatsächlichen Wertverfall eines neu angeschafften E-Taxis als die normalen Abschreibungsmöglichkeiten.
Ansonsten bedarf es zunächst erheblicher Gewinne im aktuellen Geschäftsjahr, um diesen Booster auch wirklich effektiv nutzen zu können. Solche Gewinnmargen sind allerdings eher in der Industrie als in der Dienstleistung zu erwarten. Parallel entspricht auch die als weiterer Booster gepriesene Erhöhung der Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis kaum der Geschäftsrealität unseres Gewerbes, da solch hochpreisige Fahrzeuge dort – wiederum im Gegensatz zur Industrie – eher selten zum Einsatz kommen. Insofern wird der Investitionsbooster der neuen Regierung zumindest in der Taxi- und Mietwagenbranche meist ohne Effekt verpuffen. rw
Beitragsfoto: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundesfinanzministerium;