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So sparen sich die Hamburger Taxiunternehmer den Gang zur Behörde

von Simon Günnewig
15. Mai 2024
Lesedauer ca. 2 Minuten.
1
So sparen sich die Hamburger Taxiunternehmer den Gang zur Behörde
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Bis auf wenige Ausnahmen können in Hamburg die Taxibetriebe ihre Besuche bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) auf ein Minimum reduzieren.

Ganz besonders effizient und zeitsparend geht es ab sofort in Hamburg zu. Dort sollen zeitnah die meisten Anträge bei der BVM auch Online gestellt werden. Das hat die Behörde heute den Taxiunternehmern mitgeteilt.

Das digitale Antragsverfahren ermöglicht es erstmalig den rund 1.865 Taxenbetrieben und 124 Mietwagenunternehmen ihre Genehmigungen und Änderungsanträge im laufenden Betrieb digital zu stellen. Die Unternehmen können die erforderlichen Nachweise und Unterlagen digital hochladen und anfallende Gebühren mittels elektronischen Zahlungsmethoden begleichen.

Das digitale Angebot umfasst zunächst unter anderem neben dem Erstantrag, die Erneuerung/Wiedererteilung, Erweiterung/Änderung auch die Übertragung einer Personenbeförderungsgenehmigung im Gelegenheitsverkehr mit Taxi oder Mietwagen.

Weiterhin sollen zeitnah nachstehend aufgezählte Anträge Online gestellt werden können:

  • Erweiterung/Reduktion der Beförderungskapazität
  • Änderung von eingesetzten Fahrzeugen
  • Namensänderungen der Unternehmer
  • Änderungen der Rechtsform eines Unternehmens
  • Änderung der verantwortlichen Person
  • Änderung des Wohnsitzes des Unternehmers
  • Änderung des Betriebssitzes des Unternehmers
  • Änderung der Geltungsdauer des Unternehmens
  • Änderung der Verkehrsform des Unternehmens

Wer seine Verkehrsart von Gelegenheitsverkehr zu Linienverkehr ändern möchte, oder einen gebündelten Bedarfsverkehr beantragen möchte, kommt allerdings auch weiterhin nicht um einen Gang zur Behörde herum.

Die Onlineanträge können während der Bearbeitung zwischengespeichert und innerhalb von 30 Tagen weiterbearbeitet werden. Als erste deutsche Großstadt bietet Hamburg diesen Service im Rahmen der OZG-Initiative (Online-Zugangsgesetz) an. Das Pilotprojekt wurde in Partnerschaft mit dem für dieses Aufgabengebiet federführende Land Hessen entwickelt. Dort ist ein vergleichbarer Service bislang allerdings nicht nutzbar.

Taxenunternehmen finden den neuen Dienst unter hamburg.de: Informationen für Taxiunternehmer

Mietwagenunternehmen unter: Personenbeförderung mit Mietwagen sg

Beitragsfoto: Symbolbild pixabay

Tags: BVMDigitale BehördeDigitalsierungHamburg
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 1

  1. Pali says:
    1 Jahr her

    Das ist ging während Corona auch in München, es lief alles über E Mail, aber nach Corona nicht mehr, warum?

    Antworten

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